Garantie und Serviceheft

Als Käufer eines Fahrzeuges (Neuwagen) innerhalb der EU hat man dieselben Rechte wie jeder andere Autokäufer auch. Die Hersteller vergeben eine europaweit gültige Herstellergarantie.

Im Garantiefall steht einem dementsprechend auch jeder Vertragshändler in Europa zur Verfügung - natürlich auch in Deutschland. Die Zeiten in denen deutsche Vertragshändler EU-Fahrzeug Kunden abgelehnt haben sind schon sehr lange vorbei...

Um die Garantie zu erhalten muss man aber ein vollständig ausgefülltes Serviceheft besitzen und die jeweils fälligen Inspektionen durchführen lassen. Die wenigsten Autoläufer kaufen ihr Fahrzeug direkt bei einem ausländischen Händler, sondern wählen meistens den Weg über einen Vermittler in Deutschland. Dieser Vermittler kümmert sich um die gesamte Abwicklung. Wenn dieser Importeur das Fahrzeug bei dem ausliefernden Händler im Ausland abholt beginnt die Garantie zu laufen.

Als Auslieferungsdatum sollte dann im Serviceheft auch das tatsächliche Datum (Auslieferung an den Importeur) eingetragen sein, und nicht das Zulassungsdatum in Deutschland. Sonst kann es bei einem Garantiefall Probleme geben.